Ferner erkläre ich:
1. Ich weiß, dass der Veranstaltung die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Dopingordnung, Kampfrichterordnung) sowie Rechts- und Disziplinarordnung
zugrunde liegen, die beim Veranstalter und am Wettkampftag eingesehen werden können. Mit einer Anmeldung
erkenne ich die Wettkampfordnung und die Rechts- und Verfahrensordnung für mich als verbindlich an.
2. Ich weiß und bin damit einverstanden, dass ich während der Veranstaltung und der damit zusammenhängenden
Aktivitäten die alleinige Verantwortung trage für meine persönlichen Besitzgegenstände und die Sportausrüstung.
3. Ich versichere hiermit, dass ich körperlich fit bin, für diesen Wettkampf ausreichend trainiert habe und meine
Tauglichkeit zur Teilname mir durch einen Arzt attestiert worden ist.
4. Ich erkläre mich bereits heute ausdrücklich damit einverstanden, dass ich während des Wettkampfes
medizinisch
behandelt werde, wenn dies bei Auftreten von Verletzungen, im Falle eines Unfalls und/oder bei
Erkrankung im
Verlauf des Rennens notwendig werden sollte. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld
nicht inbegriffen
und werden nach üblichen Arzttarifen dem Athleten berechnet. Der Athlet ist für ausreichenden
Versicherungsschutz
selbst verantwortlich.
5. Ich erlaube hiermit, dass mein Name und Bilder von mir von den
Medien, etwa im Rahmen von Fernsehübertragungen und Veröffentlichung auf der Homepage des Veranstalters kostenlos und uneingeschränkt
verwendet werden dürfen, soweit dies im Zusammenhang mit der Veranstaltung geschieht.
6. Hiermit befreie ich die Veranstalter, die Ausrichter und Helfer
der Veranstaltung von sämtlichen Haftungsansprüchen. Eingeschlossen sind hierin sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie sämtliche
Ansprüche, die ich oder meine Eltern oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlitten Verletzungen oder
im Todesfall geltend machen könnten. Dies gilt nicht für Körperschäden, die durch den Veranstalter/Ausrichter
oder deren Helfer/Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden sind. Bei Sachschäden ist im Falle einer
lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter/Ausrichter oder Helfer/Erfüllungsgehilfen die
Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Ich befreie die in Ziffer 6 genannten von jeglicher Haftung gegenüber Dritten, soweit diese Dritten Schäden
in Folge meiner Teilnahme an der Veranstaltung während der Veranstaltung erleiden.
8. Der Veranstalter behält sich Änderungen oder die Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder
aufgrund behördlicher Auflagen vor. Geleistete Anmeldegebühren werden im Fall der Absage auf das kommende
Jahr übertragen. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
9. Die Anmeldung wird erst nach Eingang des Startgeldes gültig. Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung
werden bereits geleistete Anmeldegebühren nicht zurück gezahlt.
10. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter
bis hin zu tödlichen Unfällen nicht ausgeschlossen ist. Ich bestätige, im Besitz für Deutschland ausreichenden
Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu sein. |